Haftungsausschluss für die Teilnahme an der Feuerwehr-Grenztour

Mit meiner Anmeldung zur Feuerwehr-Grenztour erkläre ich, dass ich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr starte.

Weiterhin erkläre ich, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme, dass ich im Falle von Schädigungen keinen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen habe und dass ich ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert bin.

Ich erkläre hiermit mein Einverständnis damit, dass die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Internet, Fernsehen, Rundfunk, Büchern, Werbung, Filmen, Videokassetten, DVDs usw. ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ebenso bin ich bin damit einverstanden, dass mein Name im Rahmen einer Berichterstattung genutzt werden könnte.

Des Weiteren versichere ich hiermit, dass mein angegebenes Geburtsdatum und alle weiteren von mir angegebenen Daten zutreffend sind. Mir ist bewusst, dass meine angegebenen Daten gespeichert werden und erst nach einem Jahr der Veranstaltung gelöscht werden.

Der Verantwortlichen übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen.

Ich erkenne mit Anmeldung und der Teilnahme an Lauf der Feuerwehr-Grenztour folgenden Haftungsausschluss an:

Der Verantwortlichen beabsichtigt die Veranstaltung bei jeder Wetterlage durchzuführen. Sind die Verantwortlichen aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben den Teilnehmenden, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet von der Durchführung der Veranstaltung im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so steht keine Schadensersatzpflicht der Verantwortlichen gegenüber den Teilnehmenden.

Der Verantwortlichen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung Anforderungen an die sportliche Ausdauer- und Leistungsfähigkeit stellt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass sie sich auf Grund der Witterung und Art der Laufveranstaltung Gefahren aussetzt.

Der Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

Die Teilnehmende erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie gesund sind und ihr Trainingszustand für eine belastende Veranstaltung ausreichend ist.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die Verantwortlichen und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Verantwortlichen und Beauftragen entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich die Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter. Dies gilt auch für Verbände, Städte und Gemeinden und dessen Vertreter als Eigentümer von Flächen/Gewässern/Wegen in seinem Verantwortungsbereich (auch übertragene Aufgaben nach Gesetz, Vertrag und Vorgaben).

Darüber hinaus erkennen die Teilnehmenden an, dass die Verantwortlichen und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen haben, die andere Teilnehmenden verursachen. Die Teilnehmenden haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Hohe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden.

Sollten einzelne Bestimmungen der obigen allgemeinen Anmeldebedingungen oder des Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt

Haftungsausschluss für die Teilnahme
an der Feuerwehr-Grenztour

Mit meiner Anmeldung zur Feuerwehr-Grenztour erkläre ich, dass ich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr starte.

Weiterhin erkläre ich, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme, dass ich im Falle von Schädigungen keinen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen habe und dass ich ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert bin.

Ich erkläre hiermit mein Einverständnis damit, dass die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Internet, Fernsehen, Rundfunk, Büchern, Werbung, Filmen, Videokassetten, DVDs usw. ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ebenso bin ich bin damit einverstanden, dass mein Name im Rahmen einer Berichterstattung genutzt werden könnte.

Des Weiteren versichere ich hiermit, dass mein angegebenes Geburtsdatum und alle weiteren von mir angegebenen Daten zutreffend sind. Mir ist bewusst, dass meine angegebenen Daten gespeichert werden und erst nach einem Jahr der Veranstaltung gelöscht werden.

Der Verantwortlichen übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen.

Ich erkenne mit Anmeldung und der Teilnahme an Lauf der Feuerwehr-Grenztour folgenden Haftungsausschluss an:

Der Verantwortlichen beabsichtigt die Veranstaltung bei jeder Wetterlage durchzuführen. Sind die Verantwortlichen aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben den Teilnehmenden, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet von der Durchführung der Veranstaltung im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so steht keine Schadensersatzpflicht der Verantwortlichen gegenüber den Teilnehmenden.

Der Verantwortlichen weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung Anforderungen an die sportliche Ausdauer- und Leistungsfähigkeit stellt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass sie sich auf Grund der Witterung und Art der Laufveranstaltung Gefahren aussetzt.

Der Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

Die Teilnehmende erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie gesund sind und ihr Trainingszustand für eine belastende Veranstaltung ausreichend ist.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die Verantwortlichen und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haften, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Verantwortlichen und Beauftragen entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich die Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden sind.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die Sponsoren der Veranstaltung, die Organisatoren und die Eigentümer/Besitzer/Pächter privater Wege/Flächen bzw. deren Vertreter. Dies gilt auch für Verbände, Städte und Gemeinden und dessen Vertreter als Eigentümer von Flächen/Gewässern/Wegen in seinem Verantwortungsbereich (auch übertragene Aufgaben nach Gesetz, Vertrag und Vorgaben).

Darüber hinaus erkennen die Teilnehmenden an, dass die Verantwortlichen und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen haben, die andere Teilnehmenden verursachen. Die Teilnehmenden haften stattdessen untereinander für vorsätzliche und grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in solchen Fällen ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Hohe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Der Verantwortlichen übernehmen keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden.

Sollten einzelne Bestimmungen der obigen allgemeinen Anmeldebedingungen oder des Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt